Gestochen von Paul Dröhmer, Druck von L. Angerer im Verlag von L. Sachse und Co. Hofkunsthandlung Berlin.  50,5 * 68,5 cm, um 1873

 

(Quelle: “Zeitschrift für bildende Kunst“ 7. Band, 1872, S. 372f.)

In der permanenten Ausstellung der Weimarer Kunstschule waren unlängst.... - Ferner war ausgestellt: „Ein Kirchenchor“ von Piltz in Weimar, ein liebenswürdiges, gewinnendes Bild. Die Handlung ist nur leichthin, aber für die komische Wirkung genügend pointirt. Dem Maler schwebte der Gegensatz vor zwischen der Natur des Singens, welches an sich der freieste, begeistertste Erguß des bewegten Herzens ist, und den trivialen Hemmungen und Beeinträchtigungen, welche die eigene Natur des Sängers oder der gleichgiltige und gemeine Sinn des Nebenmenschen bereitet, oder der grausamen Nothwendigkeit, die ihn als Zwangsarbeit erscheinen läßt, und er hat ihn ebenso mannichfaltig wie charakteristisch zum Ausdruck gebracht. Der eine dieser Bauernjungen preßt seine Begeisterung wie aus einer Knetmaschine zwischen Kinnladen hervor, welche die vergeßliche Mutter Natur eigentlich zu Freßwerkzeugen bestimmte, und die widernatürliche Anstrengung treibt dem holden Sänger beinahe die Augen aus dem Kopfe. Ein anderer ergießt das Beten seiner Seele aus mächtig verschwollenen Wangen heraus, die mit einem Tuche umwunden sind; der Aermste ist vielmehr zum Stöhnen und Heulen als zum Kirchengesange berechtigt. Und dergleichen mehr. Am stärksten bricht sich der komische Gegensatz in der Haltung des Schulmeisters aus, in welchem die Gruppe gipfelt. Er heftet seinen Blick auf drei lästerliche Bengel, die sich schlechterdings nicht zur Höhe der Situation zu erheben vermögen und Allotria treiben; und nun ist es höchst ergötzlich zu sehen, wie er mit dem Munde seinen langathmigen Choral zur Ehre Gottes fortsingt, während seine nierenprüfenden Scholarenaugen eine ganze Strafpredigt herunterdonnern. Das breit und keck, aber liebevoll gemalte Bild wurde sogleich vom Kunsthändler Sachse in Berlin angekauft. - ...“

 
Das Original wurde von Kaiser Wilhelm I. erworben, Verbleib unbekannt

 

 

 

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